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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1991 - 22 A 502/90   

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https://dejure.org/1991,4847
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1991 - 22 A 502/90 (https://dejure.org/1991,4847)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.08.1991 - 22 A 502/90 (https://dejure.org/1991,4847)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. August 1991 - 22 A 502/90 (https://dejure.org/1991,4847)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfung; Prüfungsprotokoll; Prüfungsentscheidung; Überprüfung; Kontrolldichte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1992, 1049
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1991 - 22 A 502/90
    Zu den Maßstäben der gerichtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle einer Prüfungsentscheidung unter Berücksichtigung der vom BVerfG in seinen Beschlüssen vom 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 ua - dargelegten Anforderungen.
  • VGH Bayern, 12.07.1993 - 7 B 92.2683

    Anforderungen aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG an die

    Mit der Prüfungsniederschrift wird die Einhaltung der Förmlichkeiten des Prüfungsverfahrens dokumentiert, die Niederschrift hat insoweit die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde im Sinne von § 415 ZPO (vgl. BVerwG Buchholz 421.0 Nr. 2, VGH BW DVBl 1990, 943 ; OVG NW DVBl 1992, 1049).

    Zu diesen sich einer sachgerechten und sinnvollen Protokollierung entziehenden Umständen gehören etwa die Bewertung der Gedankenführung, der mehr oder minder guten Formulierung der Antworten, der geistigen Beweglichkeit und die Gewichtung von Hilfestellungen durch den Prüfer (vgl. OVG NW DVBl 1992, 1049/1050).

    In Rechtsprechung und Literatur wird seit jeher die Auffassung vertreten, daß weder die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG , noch das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) noch das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG die vollständige Protokollierung aller Fragen und Antworten einer mündlichen Prüfung erfordern (vgl. BVerwGE 38, 105/117; BVerwG Buchholz 421.0 Nrn. 43, 44 und 173; OVG NW DVBl 1992, 1049/1050; Niehues RdNr. 412 m.w.N.; Niehues NJW 1991, 3001/3003).

    Mängel des Prüfungsprotokolls wirken sich daher in aller Regel nicht auf das Prüfungsergebnis aus, weil die Bewertung der Prüfungsleistungen nicht auf dem Protokoll beruht, sondern auf der Grundlage des gesamten Prüfungsablaufs und der daraus zu entnehmenden Leistungen des Prüflings erfolgt (vgl. BVerwG Buchholz 421.0 Nr. 2; OVG NW DVBl 1992, 1049/1050).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1997 - 19 A 2626/96

    Fürsorgepflicht ; Prüfungsrechtsverhältnis; Prüfungsbehörde; Begründung durch

    vgl. zu diesem Erfordernis bei Verfahrensfehlern: BVerwG, Beschluß vom 4. Februar 1991 - 7 B 7.91 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 283 und Urteil vom 20. November 1987 - 7 C 3.87 -, Buchholz aaO Nr. 246, jeweils unter Hinweis auf § 46 des Verwaltungsverfahrensgesetzes; OVG NW, Urteil vom 14. August 1991 - 22 A 502/90 -, DVBl 1992, 1049 (1050).

    Dabei kann offenbleiben, ob die Niederschrift vom 1. Juli 1993, die - auch unter Berücksichtigung des Bewertungsbogens vom gleichen Tage - nur Namen, Daten und Uhrzeiten sowie Einzel- und Gesamtpunktzahlen bzw. Noten wiedergibt, den Anforderungen der APO genügt oder ob nicht die Formulierung "Verlauf der Prüfung" beinhaltet, daß die Niederschrift über bloße Zeitangaben und die Reihenfolge der Prüfungsleistungen hinaus zumindest schlagwortartige Angaben zu den Aufgabenstellungen enthalten muß, vgl. dazu, daß das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 des Grundgesetzes - GG -), das Gebot wirksamen Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) keine umfassende Protokollierung von Fragen und Antworten in der mündlichen Prüfung gebieten: Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluß vom 14. Februar 1996 - 1 BvR 961/94 -, NWVBl 1996, 468; BVerwG, Beschluß vom 31. März 1994 - 6 B 65/93 -, NVwZ 1995, 494; OVG NW, Urteil vom 14. August 1991 - 22 A 502/90, aaO, S. 1050, und die Formulierung "Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse" beinhaltet, daß die Niederschrift Einzelheiten des Bewertungsvorgangs enthalten muß.

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 2 ME 444/20

    Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflege; Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

    (Erst) im Rahmen der Beweiswürdigung, etwa bei Streitigkeiten über den Prüfungshergang oder die Bewertung können sich aus einem fehlerhaften oder unvollständigen Prüfungsprotokoll entscheidende Konsequenzen ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.1957 - II C 50.57 -, BVerwGE 6, 33; NdsOVG Urt. v. 8.6.2011 - 8 LB 199/09 -, juris Rn. 69, Senatsbeschl. v. 23.5.2016 - 2 LA 6/16 - und v. 17.2.2016 - 2 ME 218/15 -, nv.; OVG NRW, Urt. v. 14.8.1991 - 22 A 502/90 -, juris Rn. 11 ff.; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 466).
  • OVG Bremen, 22.04.2009 - 2 B 117/09

    Abitur; Protokollierung der mündlichen Prüfung - Abiturprüfung; Protokoll

    Da das Protokoll formal und inhaltlich den Anforderungen genügt, kann dahinstehen, ob ein Fehler darin überhaupt geeignet wäre, einen Anspruch der Antragstellerin auf Wiederholung der Prüfung zu begründen, obwohl die Bewertung einer Prüfungsleistung anhand der gesamten Prüfung und nicht anhand des Protokolls geschieht (vgl. OVG Münster, U. v. 14.08.1991, 22 A 502/90, DVBl 92, 1049; Niehues, a. a. O., Rn. 491; offen: OVG Saarlouis, B. v. 19.01.2007, 3 Y 17/06, NVwZ-RR 07, 250).
  • VGH Hessen, 25.02.1993 - 6 UE 1211/91

    Anwendung der für berufsbezogene Prüfungen geltenden Grundsätze auch auf nicht

    Sie sind als Kriterien für die Festlegung einer bestimmten Note oder das Bestehen der Prüfung durch persönliche Erfahrungen und Vorstellungen des Prüfers beeinflußt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. August 1991 - 22 A 502/90 - DVBl. 1992, 1049 f.).
  • OVG Saarland, 19.01.2007 - 3 Y 17/06

    Anforderungen an die Protokollierung einer mündlichen Abiturprüfung.

    In der neueren Literatur und Rechtsprechung wird das - soweit ersichtlich - verneint vgl. zum Beispiel Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, 4. Auflage 2004, Rdnr. 491, wonach Mängel des Protokolls nicht zur Fehlerhaftigkeit des Prüfungsergebnis führen, sondern lediglich Konsequenzen im Rahmen der Beweiswürdigung haben; OVG Münster, Urteil vom 14.8.1991 - 22 A 502/90 - DVBl. 1992, 1049; VGH Mannheim, Urteil vom 27.3.1990 - 9 S 2059/89 - DVBl. 1990, 943; außerdem bereits BVerwG, Beschluss vom 12.11.1971 - VII B 71.70 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 45; anderer Ansicht freilich Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 26.11.1970 - I R 59/70 - DVBl. 1971, 557.
  • VGH Hessen, 04.02.1993 - 6 UE 795/92

    Zum prüfungsrechtlichen Beurteilungsspielraum

    Sie sind als Kriterien für die Festlegung einer bestimmten Note oder das Bestehen der Prüfung durch persönliche Erfahrungen und Vorstellungen des Prüfers beeinflußt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. August 1991 - 22 A 502/90 - DVBl. 1992, 1049 f.).
  • OVG Niedersachsen, 03.02.2022 - 2 LA 169/21

    Bekanntgabe der Themen; Frist; Prüfungsunterricht; Rügepflicht; Staatsprüfung

    Selbst wenn - wofür dem Senat kein Anhaltspunkt vorliegt - das Protokoll unvollständig oder lückenhaft wäre, ist zu berücksichtigen, dass sich Mängel des Prüfungsprotokolls in aller Regel nicht auf das Prüfungsergebnis auswirken, weil die Bewertung der Prüfungsleistungen regelmäßig auf der Grundlage des gesamten tatsächlichen Prüfungsgeschehens erfolgt und nicht anhand des Prüfungsprotokolls (OVG NRW, Urt. v. 14.8.1991 - 22 A 502/90 -, juris Rn. 18).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.1992 - 3 L 380/91

    Neubewertung; Mündliche Abiturprüfung

    Diese Einzelheiten entziehen sich einer vollständigen Protokollierung oder können dort allenfalls unvollkommen ihren Niederschlag finden (vgl. OVG Münster, Urteil vom 14.08.1991 22 A 502/90 , DVBl. 1992, 1049).
  • VG Augsburg, 03.08.2010 - Au 3 K 09.1477

    Zulassung als Sachverständiger; Nachweis der erforderlichen Sachkunde;

    Einer sachgerechten und sinnvollen Protokollierung entziehen sich auch die Umstände der Bewertung der Gedankenführung, der mehr oder minder guten Formulierung der Antworten, der geistigen Beweglichkeit und die Gewichtung von Hilfestellungen durch den Prüfer (vgl. OVG NRW vom 14.8.1991, DVBl 1992, S. 1049 f.).
  • VG Schleswig, 03.09.1992 - 3 L 380/91
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